Die Versicherung, jedenfalls meine, stuft den Roller als Leichtkraftrad ein, da er weniger als 11 KW hat. Das bedeutet es gibt keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Meine 125er PX/LML von 2012 ist bei der HUK als Leichtkraftrad versichert und mit Schutzbrief (praktisch bei Reisen) auf SF 3 für ein Taschengeld versichert.
Also Schadenfreiheitsrabatt geht auch.