Ich würde gerne als Alternative das Tombola-Verfahren in den Raum stellen (Par 287 StGB). Teilnehmer können beispielsweise Lose à 100 Euro kaufen. Die Veranstaltung ist zwar genehmigungspflichtig, aber durch Nicht-Öffentlichkeit nicht Lotteriesteuerpflichtig, weil wir den Teilnehmerkreis beispielsweise auf Forenmitglieder beschränken.
Nur so als Gedanke.