Das neue Gewährleistungsrecht seit Anfang 2002 zwingt mich dazu, folgende Angaben zu machen: Als Privatperson schließe ich sämtliche Garantie, Rücknahme und Gewährleistung aus. Sämtliche Angebote sind privater, nicht gewerblicher Natur. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst genau, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen kann. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie völlig zu verzichten Denn das neue EU-Recht sieht eine zweijährige Garantie vor. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes
Das habe ich bei ebay stehen!! Und (TOI TOI TOI) noch keine großen Probleme!!