du sollst wohl eine edesstattliche Versicherung schriftlich abgeben, die der Notar dann beglaubigt.
Und ja, damit ist es ein offizielles, amtliches Dokument.
Nein, ist es nicht.
Insbesondere prüft der Notar ja nicht die Richtigkeit der Aussage, sondern lediglich, dass eine bestimmte Person ihre Aussage unterschreibt.