Konfliktmanager im Sichereitsgewerbe
Hesi
wir wohnen nicht wirklich weit auseinander (nur Thandorf liegt dazwischen) und sollten uns unbedingt mal auf eine Kaltschale treffen...
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ZitatOriginal von Beta_Erpel
Hab ich doch auch so geschrieben... wenn ich mich kurz zitieren darf:
Ich habe lediglich gesagt, dass sie als Motorrad angemeldet werden müssen (mit der genaueren Nomenklatur à la "kleinkraftrad" und "kraftrad" und wie sie alle heißen kenn ich mich leider nicht aus)... damit wollte ich lediglich sagen, dass sie nicht mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen!
MfG Beta_Erpel
wer lesen kann ist klar im vorteil
war wohl schon etwas zu spät für mich
glückwunsch!
auch wenn ich sie an deiner stelle nicht genommen hätte. du hast motorradlappen udn für den kurs hättest du auch was mit mehr druck bekommen. glaub mir, es dauert nicht lange und dir fehlt definitiv leistung. diese leagl zu bekommen wird a) teur und b) wahrscheinlich (aufgrund des bj) nicht legal...
ich kann mcih auch ncoh an folgende aussage erinnern: "kaufe NIE weiße oder rote fahrzeuge. die will später mal keinr haben."
da ist auf jeden fall was wahres dran und ich habe schon ein paar fahrzeuge gehabt in meinem leben
trotzdem natürlich viel spaß
kennzeichen hängt von der jeweiligen zulassungsbehöre ab. kannst theoretisch auch 2/1 oder 1/2 bekommen... sieht allerdings nicht so prall aus, auf nem lkr-kennzeichen...
oder erst satz verbauen, eintragen lassen und dann anmelden.
ZitatOriginal von Stachelbär
Wenn er 60ig orginal läuft ist es der Versicherung egal das stimmt, nur welcher Roller fährt 60ig orginal. Da man da etwas machen muß ist es der Versicherung nicht mehr egal, denn dann ist es fahren ohne Versicherungsschutz!!!!!!!
das stimmt so nicht. der vers-vertrag besteht ja... im falle eines falles könnte es höchstens sein, dass die vers dich in regress nehmen wird / will.
sleeper
die fs nimmt bestimmt nicht die drossel raus, ist als halter aber dazu verpflichtet, dass die karre nur norm fährt, also 45km/h (sofern neu)
bedeutet im umkehrschluss theoretisch:
die schergen können der fahrschule (konkret inhaber) und dir nen knüppel zwischen die bein werfen und das nicht zu knapp
Colio
so`n tacho hatte ich auch mal
beta erpel
nicht alles, was schneller als 50 läuft bedarf eines motorradlappens! da gibts ja auch noch den a1 / 1b (alt)! nächste stufe wäre also bis 125 ccm und den anderen kram dazu... (alter, leistung und Vmax und so)
was fürn baujahr ist der roller denn? wenn schon älter und nur noch nciht zugelassen kann man vielleicht mit einem einfachen gespräch was klären?
moin!
fahr doch einfach mla so zum tüv nud sag ihm, was du eintragen lassen willst. in der regel haben die zugriff auf alle mal eingetragenen geschichten und können sich die gutachten selber ziehen sofern ich weiß.
vielleicht kannst du so noch das geld für das gutachten sparen.