Kolbenfresse da hast die Klemmer schon hinter dir und mus eh alles neu !
Ohrfeige oder Backpfeife
Kolbenfresse da hast die Klemmer schon hinter dir und mus eh alles neu !
Ohrfeige oder Backpfeife
Regenrinne weil irgendwo muß das Wasser doch ablaufen
Dr Pepper oder Cherry Coke ?
XP weil mir das schon kompliziert genuch ist
Porno oder Erotik-Film
ZitatOriginal von alexhauck
vom Rollerschmid würd ich nix mehr kaufen!
kannst das begründen
danke
also wenn deine bei dem setup 85 schafft ist das schon ganzschön gut kann
ich mir eigendlich nich vorstelln weil ich hab nen 75 dr und 16/16er gaser mit ner 74er düse und die polinischnecke druff.
Wat willst denn da noch anders haben mit nem 19er gaser schaffst auch nich mehr
Keeeene Ahnung hab das ma von nem Kollegen bekommen der hatte sich im www schlau gemacht.
Markier doch, rechtsklick Kopieren in ne Worddatei Einfügen und dann
Ausdrucken... =)
Ja OLa hat recht, den muß und sollte mann anschließend mit Auspufflack
behandeln ! :O
Meine hatte son problem das sie bei warman Motor auch immer langsahmer wurde da war dann ein Klemmer den der kolben hatte der Grund und bei nem Freund war das selbe nur da war der ZylKopp nich richtig festegezogen.
Vileicht hilft dir das ja weider...
Im Punkto v/max vileicht n bischen, fühlt sich zumindest so an (mein Tacho hört bei 60 auf) aber selbst im Anzug da geht sie kräftiger los.
Die verbrennung soll so auch besser sauberer sein und wenn das einem empfohlen wird dann wird das auf die Dauer wohl schon seinen Sinn haben, das sach ich mir immer wenn ich mich dabei erwische beim Tanken sparen zu wollen und nur normal reinkippen will...
§ 21a StVO zur Helmpflicht
Nach § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." So weit so gut. Eigentlich eine ganz klare Regelung. Man muß im Prinzip nur noch wissen, was denn ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ist. Die Antwort ist nicht ganz einfach, sie ergibt sich jedenfalls nicht aus der StVO. Der versierte Bürger/ Motorradfahrer (m/w) wird jedoch interessiert nachforschen und dann alsbald auf die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO stoßen. Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Absatz 2 StVO lautet wörtlich:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
Jetzt muß man sich also nur noch das Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984 besorgen und dort auf Seite 746 nachschauen, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Also wird eben mal im Bundesgesetzblatt des Jahres 1984 an passender Stelle nachgesehen. Dort findet sich die gesuchte Rechtsvorschrift mit der eingängigen Bezeichnung
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseiteige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".
In der gesuchten Verordnung vom 7. August 1984 stößt man dann sogleich auf den Wortlaut des § 1:
"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Die eigentlich interessierende Regelung Nr. 22 ist leider im Bundesgesetzblatt nicht "nachstehend veröffentlicht", wie es in § 1 der Verordnung heißt. Der Interessierte erfährt aber aus der im Bundesgesetzblatt enthaltenen Fußnote zu § 1 der Verordnung immerhin, dass die Regelung 22 mit Anhängen als Anlageband zu "dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben" wird. Na gut, man besorgt sich also dann noch den Anlageband zum Bundesgesetzblatt 1984. Falls man Abonnent des Bundesgesetzblattes Teil II ist, wird einem der Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt. Dies ergibt sich ebenfalls aus der soeben erwähnten Fußnote zu § 1 der Verordnung. Nicht wenig staunen wird derjenige, der - auf welchem Weg auch immer - die Regelung Nr. 22 tatsächlich irgendwann zu sehen bekommt. Dort wird im einzelnen bestimmt, wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind. Es gibt Regelungen zu der Anzahl der vorzunehmenden Schlagprüfungen, zu den Punkten, an denen die Schlagprüfungen am Helm vorzunehmen sind, zur Reihenfolge der getesteten Stellen, zu Schnittebenen, zu Aufschlagpunkten, zu Bezugsebenen, zum Toleranzradius usw., und so fort.
Nachdem man sich also irgendwie mit dem Inhalt der ECE-Regelung Nr. 22 vertraut gemacht hat, weiß man, was ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" im Sinne des § 21a Absatz 2 StVO ist. Vielleicht ist man ja bei der Recherche auch auf die "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 gestoßen (BGBl. I 1990, S. 550). Deren § 1 lautet klar und deutlich:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38 ) , die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur Belohnung auch noch auf die "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
Übrigens: Die Helmpflicht des § 21a Absatz 2 StVO gilt auch für Mofafahrer, nicht jedoch für Fahrer von "Leichtmofas". Was ein "Leichtmofa" ist, ergibt sich zwanglos aus der Anlage zu § 1 der "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)" vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394).
TRAGE SELBER BRAINCAP, HABE NE KOPIE VON DEM TEXT AUF PAPIER IM HANDSCHUHFACH FÜR DIE RENNLEITUNG IMMER DABEI...
GUN GUM von Holts.
Auf den Krümmer schmieren. Auspuff draufsetzen. Aufpassen das nichts "in den Krümmer" gelangt sondern nur auf der Fläche bleibt. Mit der Heißluftpistole oder mit dem Fön 5mins erwärmen. Abkühlen lassen. Motor anlassen, langsam warm laufen lassen. Abstellen. Warten. Freude am dichten Auspuff haben
Ja also ma sagn Spiritus oder so in Aspuff is ganz dämlich, habich feststellen dürfen (letzten Sommer) dat ding is mir ummi ohren geflogen und uffjeplatzt da durft ich erstma den halben Puff zubraten ! ! Nur ins Lagerfeuer stellen hat mein Vadder gesacht so ham se das damals auch getan das reicht sacht er.
Also bei einem 75´er sollte man auf jeden mit Super mixen, weil das sacht dir jeder Zweiradmech wenn du dir nen Tuningsatz holst als info dazu, bei mir war das zumindest so hab da aber auch nachjefracht
Kannst dir auch n stückn ause Felge vorne raussägen oder flexen dann passt das Fette Pennyschloss auch, hab ich letztens bei ner anneren Vespa so gesehn.
ZitatOriginal von alexhauck
noch ne möglichkeit: die mutter mit nem langen schraubendreher halten und den benzinhahn drehen
Das klappt zwar aber bei mir hats nur zum lösen der Mutter gereicht um den Hahn dann fest zu ziehen musste ich dann doch in die Werkstatt und auf Kaffeekassen-Spendenbasis ihn festziehen lassen.
:O Ich wills ma so sagen PK fahrer sind besondere Menschen und PK smallframe Fahrer sind ganz besondere Menschen und vor allem cool
[quote]Original von Beta_Erpel
Mein derzeitiges Kennzeichen ist übrigens wie die heutigen Kennzeichen auch blau... meint ihr das fällt auf, dass da 1994 und nich 2006 druff steht???
ansonsten muss ich mir für die saison auch noch n neues schildchen holn... kann mir da jemand ne günstige Versicherung empfehlen??
Antwort
Da hast keine großen unterschiede das handelt sich nur um par €,
und ich würd immer mit versicherung fahn weil nich versichert sein is schlimmer wie betruch und die versicherung deckt ja auch bei Schäden ohne gleich zu kontrolln ob du getunt hast zb du scratcht n auto oder was anneres wenn du Parken willst oderso auserdem was machst denn wenn du ma parkst wo du nich darfst dann merken das die Bulln sofort und kassieren ein... also die 55€ (DEVK) sollten sein
@ Beta Erpel
Der Vater von ner Freundin wurd inner dreißig zone mit 65 erwischt (also mitm roller) und dann kam gleich der ganze scheiss, den Ronny geschildert hat...
Das geilste an der sache war, dass der Vater versucht hat, es seiner tochter anzuhängen, da der roller ja auf sie versichert war
Also bitte :O
DER hat es nich anders verdient, über doppelt soschnell wie erlaubt,
der wollts wissen, und hatz bekomm
Inder Regel hat unser Oldie aber recht es werden überwiegend die jüngeren von der Rennleitung genöticht weil die sind nu ma frecher wilder und brauchen das.
Sind wa hier im Häkelclub ??
Ich find das ja echt niedlich aber denke das das nich das Thema is hier Strickmuster zu tauschen =)
Ich kauf ja auch kein Benzin ohne ne Vespa zu ham.
Das Thema welche Schraub-Utensilien bei welchen Typ find ich
spitzenmäsich weil oft sind da Dinge die mann brauch aber nich hat wenns denn sein soll,
ich möchte sogar soweitgehen das da auch alle Verschleissteile mit eingepflecht werden sollten. Worin ich die dann aufbewahren kann,
das kann man doch dann erst entscheiden wenn man weis was denn genau wieviel und immer on board oder inner Garage oder Keller.
Jetz ma n Apell an die Profis: "Kann man das nich als Hilfe Unterforum inner FAQ machen?"
Ja ? Bitte ? Danke !
MfG und so... Smallframer
Also ich will hier ma n bisserl die Angst nehm ja, Kollege von mir is bei der Rennleitung und selber am tunen. Er sachte mir solange man die Motorleistung nur bis zu max. 50% steigert, giebts nur n Bußgeld und mann muss die Kiste auf orgi machn und vorführen, dann is es so das sie dir erst richtig stress machn wenne n wiederholungstäter (mehr als 2 mal) bist und auserdem wissen die grünen alle das min 2/3 aller Rollers schnellergemacht sind und viele fahren von Haus aus über 50Kmh.
Persönlich sach ich ma, das sie mir bei Kontrollen nur die Papiere abverlangt ham um zu guggen ob da auch alles stimmt, nummer versicherung schein name... keiner von der Rennleitung hat mich jefracht "wie schnell bistn?" oder das der Auspuff aber nich orgi is ..
die habn echt andere Probleme, zumindest gillt das für die Großstadt hier in HH, aufm Kuhdorf is das bestimmt aners wenn der Sheriff lageweile hat...
Achja wenn du den Lappen noch auf Probe hast dann weis nich dann is er bestimt wech bzw Nachschulung