Hallo,
evtl. hat ja jemand von euch mal eine vernümpftige Antwort für mich.
Frage mich, warum bei Chromfelgen immer dabei steht, das sie nicht im Strassenverkehr ohne Eintragung zugelassen sind.Die Felgengröße ist doch die gleiche oder nicht? Soll da etwa nur die verchromung eingetragen werden? Und was ist wenn ich die Originalen verchromen lasse?
Oder sollen die so blenden das die anderen Verkehrsteilnehmer nichts mehr sehen?????? :dash:
An meinen Autos ,z.B. Passat Variant mit Vollpolierten Mercedes Felgen sind ja auch nur die Felgen und nicht die Polierung eingetragen.Und an meinen Käfer fahre ich auch die verchromten mooncaps (rel. große gewölbte radkappen)die es teilweise sogar orig. gab.
Stelle mir die Frage, warum selbst mein Tüv-Prüfer, den ich gerade mal angerufen habe nicht wußte das die Chrom-Felgen am Roller eingetragen werden müssen.