unbedenklichkeitsbescheinigung gibts über Piaggio.
Nimm doch einfach was passendes von Briefkopien... Müsste doch reichen.
unbedenklichkeitsbescheinigung gibts über Piaggio.
Nimm doch einfach was passendes von Briefkopien... Müsste doch reichen.
ja kann ich dann auch notfalls von piaggio bestellen also die bescheinigung..
jo bei briefkopie habe ich was gefunden mit 177polini das druck ich mir mal aus und geh dann morgen fragen..
aber der tüv müsste dann ja eig ja sagen ....
und dann gehts los...und werde mir dann am wochenende paar teile bestellen und nöchste woche fang ich dann mit dem zerlegen an..;)
halt dich/euch aufm laufenden obs geklappt hat
danke für eure ganzen antworten vorallem dir 2phace konntest mir echt weiterhelfen in diesen/meinen Thread...
passt schon.
Viel Erfolg mit deinem TÜV.
Moin,
das klingt alles furchtbar kompliziert. Ich kann nur, bevor es dann wieder Mecker gibt meinen Fall schildern. Ich hatte eine PK80 Autom. (77km/h) und wollte ein "großes Schild". Also flugs zur Werkstatt meines Vertrauens, ist ein guter Freund und ihm das problem geschildert. Als der TüVver das nächste Mal am Hof war, stand die Autom. vor der Türe (war eh fällig). Ich hab ihm das Anliegen geschildert und ihn gefragt, was dagegen spräche 81km/h einzutragen und damit einen "Kraftroller" ohne "Leicht-" zu erschaffen. Er meinte "Nix!". Also hat er mir eine Geschwindigkeitsänderung bescheinigt und gut.
Kann sein, dass das die "Unter-Der-Hand-Regelung" darstellt, aber ich würde nie und nimmer 100 Takken für ne Gaserdüse und ein Gutachten ausgeben.
Der Prüger meinte, es sei ja unerhablich, ob das Ding nun 77 oder 81 gehe. Da es "größere" Modelle (in meinem Falle PK125 Autom.) gegeben hätte (seine Worte), deren Bremsen usw. gleich wären, habe er da keine Bedenken, zu bescheinigen, dass der Roller auch anders zu klassifizieren wäre. Und schwups hatte ich einen 80ccm Kraftroller für nen Appel und ein Ei in Sachen Versicherung.
Bevor wieder jemand meckert - bei mir ging das so. Ob das alles so i.O. ginge - keinen Plan ist mir auch WURSCHT - das Ergebnis zählt! Ich habe ggf. noch entsprechende Unterlagen, bzw. eine Briefkopie. Aber wo???
LG
M.
Ausserdem ist es total unnötig sich für 100 Öcken dis Gutachten zu kaufen.
Geh einfach mal zu deinem Versicherungstypel und laber den bissel voll von wegen du bist ja kein Jugendlicher mehr und ob er sich da nich ma ZUFÄLLIG vertun kann!
Und falls das nicht klappt dann ab zum Tüv und den irgwas von wegen Übersetzung geändert oder so. Einfach bissel dem Graukittel Honig ums Maul schmieren dann trägt der die die 2 km/h mehr auch ein
Yoa, diese Lösung hatten wir ja auch schon.
Der Rest ist nur, falls der TÜV etwas zu legalistisch an die Sache herangeht... Das geht ja immerhin in Richtung Versicherungsverscheißerung...
Der Rest ist nur, falls der TÜV etwas zu legalistisch an die Sache herangeht... Das geht ja immerhin in Richtung Versicherungsverscheißerung...
Bitte was ??? Den verstehe ich jetzt nicht. Erstens ist der Prüfer für dei Beachtung der gesetzl. Auflagen verantwortlich. Also, wenn er was tut, dann sollte das zumindest im Ansatz begründbar sein. Zum Zweiten fällt mit der 81 km/h Zulassung auch die Möglichgkeit weg, das Teil mit dem "Leichtkraftradschein" (früher 1b) zu bewegen. Die Praxis ist durchaus gängig. zumindest als ich 80er gefahren bin - ist ein paar Tage her. 80er kaufen, auf 81 km/h umschreiben und ein Motorrad haben. Von Versch ... kann keine Rede sein, denn der Versicherung ist es sch... (wenn wir schon fäkalisieren) egal, was sie da versichert, so lange alles eingetragen ist. ERst wenn die Betriebserlaubnis "erloschen" ist, weil getuned wurd - ohne Eintragung, dann könnte es (unter Umständen) wen jucken. Bleibt mal entspannt ... ich denke auch, wenn man dem Prüfer das erklärt spart man sich sicher die 100€ und das gefakte Gutachten.
LG
M.
Ein Fahrzeug, das bauartbedingt keine 80 fährt und deswegen in der Versicherung teurer ist, auf über 80 umzuschreiben ist schon etwas geflunkert oder nicht?
Wobei da ja nicht zwangsläufig ein "moral hazard" draus folgen muss...
Warum ereiferst du dich denn so? Hier werden doch lediglich die Möglichkeiten erörtert...
Ein Fahrzeug, das bauartbedingt keine 80 fährt und deswegen in der Versicherung teurer ist, auf über 80 umzuschreiben ist schon etwas geflunkert oder nicht?
Wobei da ja nicht zwangsläufig ein "moral hazard" draus folgen muss...Warum ereiferst du dich denn so? Hier werden doch lediglich die Möglichkeiten erörtert...
Stimmt! "Geflunkert" evtl. schon, aber das ist ja unerheblich. Ich ereifere mich nicht wirklich ... ich sehe nur die Notwendigkeit irgendwas zu ändern um die eintragung zu erlangen nicht. Aber damit scheint man hier ja schon wieder gestempelt zu werden. Naja ...
LG
M.
Stimmt! "Geflunkert" evtl. schon, aber das ist ja unerheblich. Ich ereifere mich nicht wirklich ... ich sehe nur die Notwendigkeit irgendwas zu ändern um die eintragung zu erlangen nicht. Aber damit scheint man hier ja schon wieder gestempelt zu werden. Naja ...
LG
M.
gestempelt wirst du nur aufgrund deiner Vermutung gestempelt zu werden, nämlich als zu Stempelnder.
Ich versteh auch nicht ganz, wie du darauf kommst.
Wenn man Möglichkeiten erörtert und dabei feststellt, dass einige Möglichkeiten einfach, andere kompliziert, wieder andere vllt nur halblegal sind, dann hat das nix mit abstempeln zu tun.
Ob das Flunkern nun unerheblich ist, kann ich nicht beurteilen. Deine Versicherung wird dir das aber sicher gerne erläutern.
So,
damit ich selber Ruhe gebe, hab ich jetzt mal recherchiert.
1. TüV - Prinzipiell ist und bleibt eine PX80 ein Leichtkraftrad. Die würde bedeuten, dass nur eine Leistungssteigerung (Zylinder o.ä.) eine Umschreibung möglich machen würde, wenn das Fzg. vor einem bestimmten Baujahr ist. Allerdings läge es im Ermessen des Prüfers eine höhere Geschwindigkeit auch so festzustellen. O-Ton: "Vielleicht macht der ne Probefahrt und die Kiste läuft über 80 km/h". Dann könnte der Prüfer - KÖNNTE - über eine Umschreibung nachdenken."
2. Versicherung: "Für uns spielt nur die Eintragung im Fzg. Brief/Schein eine Rolle. Wenn jemand bestätigt hat, dass es sich um ein Motorrad handelt, dann versichern wir es auch so, egal, wie schnell es fährt. Es gibt ja auch kleine Hondas die mit 125 Kubik nur 70 km/h fahren! Es muss halt entsprechend in den Papieren stehen und geschlüsselt sein!" rückfrage: "Würde es Sie nicht stören, dass das nicht stimmt?" - "Was stimmt nicht, wenn es in den Papieren steht! Die sin d ein amtl. Dokument und danach richten wir uns! Alles andere ist Sache des TüV oder der Zulassungsstelle!"
Das eine war der TüV Rheinland, die Versicherung fängt mit D. an ...
Ich bin damit rauß ohne Stempel;-)
Geil!
Von mir kriegste jetzt aber doch noch einen Stempel, nämlich den Recherchierer-Stempel.
Geil!
Von mir kriegste jetzt aber doch noch einen Stempel, nämlich den Recherchierer-Stempel.
Danke! Ich tu das ja auch beruflich
so war beim tüv hab gefragt wie das aussieht mit 177iger zylinder etc.
er meinte ist ok wenn ich von vespa die unbedenklichkeitsbescheinigung besorge das der rahmen und bremsen baugleich der 200data vespa sind..
und diese bekomm ich nun wo genau her ?!
hat da jemand ne add. von piaggio ?
und wieder mal meine rettung
brauchst du sonst noch was? Ein Kuchenrezept? Mietwagen? Schnell-Kredit vielleicht?
nein danke backen kann omi auto hab ich und schnell credit... naja auch nicht . ja bin eben neuling mit solchen sachen
passt schon. War ja nur ein Spaß...;)
kein ding
naja aber was ich grad erfahren hab ist..
da meine vespa von bauhjahr 94 ist würde das ziemlich teuer werden mit dem tüv ist das war ?!
:-O
Hab damit keine Erfahrungen.
Aber allgemein gilt, dass Modelle/Rahmen von und vor 1989 beliebt sind, weil da Eintragungen (leichter) möglich sind.