Ich jedenfalls freu mich auf die Fortsetzung! liest sich wie ein Krimi
Viel Glück!
P.S.: es gibt Leute die haben sicher mehr als 350€ Lehrgeld bezahlt.
Ich jedenfalls freu mich auf die Fortsetzung! liest sich wie ein Krimi
Viel Glück!
P.S.: es gibt Leute die haben sicher mehr als 350€ Lehrgeld bezahlt.
Ein bisschen viel Lehrgeld, findest du nicht auch??
Ja, aber deshalb selbst kriminell werden...? Derjenige, der Deine nächste Vespa klaut, findet halt auch einfach, dass so ein Schmuckstück ein bisschen viel Geld kostet.
Mit dem zurückgeben wäre ich auch noch nicht so eilig!
Wenn der Rahmen vorher durch mehrere Hände gewandert ist, oder sogar über einen "als vertrauensvoll eingestuften Händler" gegangen ist kann man die Rückgabe nicht erzwingen! Du bist als Käufer (oder der Vorbesitzer) gutgläubig davon ausgegangen das ein Händler dir keine Hehlerware unterschiebt. Da gibt's aber auch Gesetze dazu. Ich würde mich mal mit 'nem Anwalt in Verbindung setzten!
Wenn der Rahmen vorher durch mehrere Hände gewandert ist, oder sogar über einen "als vertrauensvoll eingestuften Händler" gegangen ist kann man die Rückgabe nicht erzwingen
Und wie erklärt man das dem eigentlichen Besitzer?! "Ja sorry, hab das Teil von einem Händler...Also kann ich sie auch behalten..."
Man kann vll. das Ganze oder ein Teil des bezahlten Geldes wieder rausholen.
Und wie erklärt man das dem eigentlichen Besitzer?! "Ja sorry, hab das Teil von einem Händler...Also kann ich sie auch behalten..."
Man kann vll. das Ganze oder ein Teil des bezahlten Geldes wieder rausholen.
Dafür gibt's ja Gesetze! Das erklärt man dann aber auch nicht selbst! Und wer nach 3 oder mehr Zwischenstationen seine geklaute Vespa nicht abgehakt hat ist auch irgendwie...
ich würd mich auch erstmal an den anwalt meines vertrauens wenden und das mit dem abklären. soll manchmal wunder helfen mit jm zu reden, der sich damit auskennt
Ich würde erst mal zur Polizei gehen und mich erkundigen wann die Vespa eigentlich gestohlen worden sein soll. Wenn ich das ganze richtig verstanden habe dann sind doch zumindest die Besitzer der letzten 14 Jahre bekannt. In jedem Fall würde ich jetzt nicht am Rahmen herummanipulieren da du im Notfall auch den Nachweis das es sich nicht um die DOM-Nr. des gestohlenen Rollers unmöglich machst. In Notfall kannst du dein Geld wieder zurückbekommen da der Verkäufer ja nicht der Eigentümer des Rollers war.
Gutgläubiger Erwerb ist im Falle eines gestohlenen Rollers soweit ich weiß nicht möglich und leider unterstützt wikipedia diese Ansicht.
ZitatHat der Eigentümer den unmittelbaren Besitz unfreiwillig verloren, so
bewertet das Gesetz sein Interesse an der Erhaltung des Eigentums höher
als das Interesse des gutgläubigen Erwerbers an einem wirksamen
Rechtserwerb.
Das gesamte findest du hier
Die "DOM" Nr. heißt in Wirklichkeit "DGM" und ist in Italien in etwa vergleichbar mit den deutschen KBA Nummern, die man z. B. auf Felgen oder Lenkrädern für Autos findet. Die Nummer sagt nur aus, dass das Teil bzw. Fahrzeug mit dieser Nummer den italienischen Vorschriften entspricht und es bei der zuständigen Behörde entsprechende Prüfunterlagen zu dieser Nummer gibt.
Es handelt sich dabei nicht um eine individuelle Fahrgestellnummer, sondern wurde die gleiche Nummer sicherlich tausendfach an baugleichen Fahrzeugen verwendet. Sollte sich der Diebstahlsverdacht auf diese DGM Nummer stützen, wärest du fein raus, weil dann sicher noch unzählige andere Fahrzeuge als geklaut gelten könnten.
Die Regelung des gutgläubigen Erwerbs gilt leider nicht bei Hehlerware. Und da spielt die Anzahl und die Art der zwischenhändler keine Rolle. Ob es eine Verjährungsfrist für gestohlene Dinge gibt wage ich zu bezweifeln..
Meine Eltern haben ersteres mal durchgecheckt, sind beide Rechtsanwälte...
Stimmt somit:
Gutgläubiger Erwerb ist im Falle eines gestohlenen Rollers soweit ich weiß nicht möglich und leider unterstützt wikipedia diese Ansicht
Hat der Eigentümer den unmittelbaren Besitz unfreiwillig verloren, so
bewertet das Gesetz sein Interesse an der Erhaltung des Eigentums höher
als das Interesse des gutgläubigen Erwerbers an einem wirksamen
Rechtserwerb.
Das gesamte findest du hier
In jedem Fall würde ich jetzt nicht am Rahmen herummanipulieren da du im Notfall auch den Nachweis das es sich nicht um die DOM-Nr. des gestohlenen Rollers unmöglich machst.
Soweit hab ich garnicht gedacht...hast aber vollkommen recht!
Ich hab mich auch soweit wieder eingekriegt und werde den korrekten Behördenweg gehen und nix manipulieren. Vielleicht lässt sich ja damit auch noch eine dicke Schrauberwerkstatt hochnehmen die vorhat sich auch noch an euren Vespen zu vergreifen...musste anfangs nur mal Dampf ablassen, ist einfach nervig wenn man bei seinem ersten Projekt so tief in die Scheisse greift.
Also erstmal bis Donnerstag abwarten ob die überhaupt Beweisen können dass es sich bei dem geklauten Modell um meinen handelt. Wenn nicht, dann kriegen die auch den Rahmen nicht...und wenn sie ihn haben wollen nur mit richterlichem Beschluss...
Vielen Dank euch allen für die Hilfestellungen!!!
Wird Zeit den Rausch auszuschlafen...Neuigkeiten sobald es welche gibt...
Ich habe 1800€ Lehrgeld bezahlt :+5wegn so nem besch*****en Internetbetrüger....
Ist denn schon zweifelsfrei geklärt, auf welche Nummer sich die italienische Diebstahlsmeldung tatsächlich bezieht - DGM- oder Fahrgestellnummer?
Bezieht sich auf die Fahrgestellnummer, die DGM kennen sie nicht. Der wollte noch wissen welche Farbe der Roller hatte, ich hab ihm die Farbe der Deckschicht gesagt...quasi den 5ten oder 6ten Anstrich...und das war garantiert nicht die Originalfarbe...glaube nicht dass es Schwuttenpink jemals als Originalfarbe gab!
Ich habe 1800€ Lehrgeld bezahlt :+5wegn so nem besch*****en Internetbetrüger....
Bei nem Vespakauf???
Bei nem Vespakauf???
Ja leider... er hat geasagt er würde Sie aus England einliefern lassen, da er nach Italien gezogen war.... tja das Geld wurde leider schun zuvor überwiesen er wollte nochmals 900€, um die Vespa durch eine "Steuer" an der Landesgrenze zu bringen... zum Glück habe ich das nicht auch noch überwiesen....
er wollte zu den 1800 nochmal 900 ?
was war das denn für eine vespa ?
er wollte zu den 1800 nochmal 900 ?
was war das denn für eine vespa ?
Ne schöne mit allem drum und dran.... (136ccm.... und alles was dazu gehört...)
Tja leider wurde daraus nichts....
@ Agent: Bring den Rahmen ja nicht zu den Cops.
Zuallererst sollen sie zu dir kommen, wenn sie was von dir wollen, DU kannst ja nicht wissen, ob das Ding gestohlen ist.
Zweitens müssen sie dir nachweisen, dass sie gestohlen ist und sie sie deshalb konfiszieren müssen.
Und ich glaube nicht, dass Otto-Normal-Cop, ohne tief in der Materie zu sein, so einfach bei den Fahrgestellnummern und Präfixen durchblickt.
Also mach du dir keinen Stress, sie müssen erstmal rausfinden ob sie gestohlen ist, nicht du.
Wenn du allerdings an sogenannte Dickkopf-Besserwisser-Cops gerätst gib die Sache nem Anwalt für Verkehrsrecht und gut is.
ich wünsch dir viel glück das der rahmen bei dir bleibt!
Jeaaaaahhhh!!!!!
Ich war eben bei der Polizei und habe meine Unbedenklichkeitsbescheinigung ... hatte einen echt netten Sachbearbeiter der auch selber ne 80er Vespa zuhause stehen hat. Da in der Diebstahlanzeige keine Präfix vermerkt war hat er, nachdem er mit ner Fachwerkstatt telefoniert hat, mir die Bescheinigung ausgestellt. Die haben ihm genau das gesagt was viele von euch schon eingeworfen hatten: Ohne Präfix können es auch andere Roller sein.
Somit kann nicht nachgewiesen werden dass der gestohlene mein Rahmen ist. Spätestens nachdem er die Farbe des gestohlenen Rollers gesagt hat war klar dass es nicht meiner sein kann!!! Der gestohlene war Blau, meiner hatte Originalfarbe Orange und es war nie eine Blaue Lackschicht drauf, das hätte ich gesehen. Also alles gut gegangen und es kann weitergebastelt werden...
Mann bin ich froh...dann seh ich mal zu dass die Kiste so schnell wie möglich fertig wird...
Glückwunsch . Und es ist jetzt alles ganz legal.