Ah das wusste ich nicht okay....danke für die Info
Schüler aus Trier sucht Vespa PX (lusso) zum restaurieren
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Danke für die zahlreichen Antworten,
also um klarzustellen, ich möchte auf jeden Fall legal fahren! (Demnächst beginne ich mit dem Motoradführerschein.)
So wie ich es bis her verstanden habe ist das am einfachsten mit dem Motor einer Primavera (der auch restauriert/gesäubert oder sogar getunt werden kann um sich mit der Technik aus einander zu setzen).
Aus Interesse wüsste ich aber auch gerne wie viel ein solides Tuning (80km/h) des v50 Motors kostet mit Abnahme des TÜV´s.
(Also: v50 + 125ccm Primaveramotor =TOP!)
vielen Dank! -
Hallo Riccardo,
Motorrevision (Standartteile): 100€
größerer Zylinder: 100€
passender Vergaser + ASS: 40€
TÜV Abnahme: 100€dann hast du allerdings einen top gemachten Motor und weißt über alles bescheid. Ich finde das enorm wichtig.
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Hi, ich wohn in Trier und hab schon die ein oder andere Vespa von Grund auf restauriert. In meiner Garage liegen grad noch zwei auseinandergebaute V50.Motoren und unmengen an Ersatzteilen, falls du irgendwas brauchst, ob an Teilen, Karrossen, Werkzeug, oder Rat und Tat, dann meld dich bei mir, in Trier gibts nicht viele Vespafahrer...
Gruß
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Ich melde mich nochmal nach langer Sendepause, Guten Tag!
Meine Suche nach einer Vespa ist beendet. ich hab über ein
paar Ecken jemanden gefunden der mir seine Vespa 50 N (Baujahr 1979) in Einzelteilen
verkauft hat. Nun bin ich also stolzer Besitzer einer Vespa.@ Arni danke für deine Kostenaufstellung.
Man bekommt aber soviel ich weiß auch einen Primaveramotor
schon für 300€, also ich tendiere jetzt mehr zum Primaveramotor mit 125 ccm.
Jetzt muss ich nur noch so einen finden.Also wenn jemand einen Primaveramotor los werden will kann er
sich bei mir melden!Und an hubchev auch ein dickes Danke für Dein Angebot. Ich werde
bestimmt mal darauf zurückkommen.DANKE!
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hallo
hier verkauft ein Freund von mir einen frisierten Spezialmotor mit 102ccm. Wird vermutlich billiger als ein Primaveramotor sein und ist dafür frisch gemacht. Kannst dirs ja überlegen :P...bei Interesse schick ich dir auch gern seine Nummer falls du einen Sofortkauf o.ä. willst.
gruß arni
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Naja, er verkauft aber doch keinen ganzen Motor oder? (z.B.
der Vergaser fehlt) und er sagt: „Da der Motor frisiert ist, ist das fahren
illegal (…)“. Also kommen noch Kosten
dazu und wie sieht das mit der TÜV-Zulassung aus?Trotzdem freue ich mich immer über neue
Beiträge! Danke!
Gruß azzurro123 -
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Ich hätte nen ziemlich brutal laufenden 130ger Polini-Motor mit allem Schnickschnack inkl. Gaser und Puff.
Aber da red ma über mehr wie 300 Euronen....
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wäre sogar noch besser
und eintragen musst du sowieso da du ja keine 125er hast!weiterer vorteil wenn du auf 130 umträgst - du bekommst ein großes Kennzeichen
was auch die evtl. Verkehrskontrollen minimiert (vorausgesetzt das ding ist nicht zu laut) -
Vielen Dank SMarco
für den Link, mal sehn wie weit der Preis hochgeht und was meinst du wie
das mit dem gebrochenen Filter und dem gebrochenen Zündungsdeckel ist? (teuer
das nachzukaufen?)Rally200_Nbg was ist das für ein Motor Primavera oder 50 N
und lässt der sich Problemlos in eine Vespa 50 N einbauen? Was hast du alles
gemacht/verbaut? Wie schnell läuft der? Was ist mit Zulassung (legal?)? Und
natürlich wie viel über 300€? mein Budget ist nicht alt zu groß^^Vielen Dank schon mal fürs beantworten der zahlreichen
Fragen!!Gruß azzurro123
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die frag ist was versteht der unter zündungsdeckel und gebrochenem Filter?
wenn es hier um die zylinderhaube geht rechne mal mit 7 euro
und luftfilter... kost auch nicht die welt - je nachdem ob es noch der metallerne oder plaste istder motor ist nicht das problem
solange es sich um einen 2 loch handelt
ob 2 loch oder 3 loch ist egal.. da gibt es passende ansaugstutzen ohne
den rahmen bearbeiten zu müssen
der auspuff wird meist das problem wenn es was größeres ist
wobei bei der v50/50n platz da sein sollte
oder es ist eine spezial mit seitenfach?eintragung wird sich auf 150-200€ kommen dann ist aber alles legal
auch ohne blinker spiegel etc -
Danke!,
also bei dem Primaveramotor bei ebay werden nicht alt zu große Kosten noch auf den Kaufpreis draufkommen.
Das Einbauen des 130 ccm Motors ist kein Problem und beim TÜV kostet das Eintragen der Änderungen ca. 200€.
Darf man wirklich legal auch mit über 50ccm ohne Blinker fahren? Ich dachte immer das wäre nur in Ausnahmefällen genehmigt.
azzurro123
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Alle motorisierten Zweiräder bis 125 ccm brauchen keine Blinker. Siehe § 54 Abs. 5 StVZO.
Alles was mehr als 125 ccm Hubraum hat und nach dem 01.01.1962 erstmals zugelassen wurde, braucht in Deutschland Blinker. Auch wenn es sich nur um 130, 133 oder 136 ccm handelt. Der TÜV kann Ausnahmegenehmigungen wegen unverhältnismäßig hohem Umrüstaufwand befürworten, wenn es sich z. B. um ein später erstmals zugelassenes Fahrzeug aus dem Ausland handelt, wo es original ohne Blinker ausgeliefert wurde. Mit sowas hält sich der TÜV in letzter Zeit aber eher bedeckt, außerdem hat die Zulassungsstelle bei solchen Ausnahmegenehmigungen das letzte Wort.
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Ah okey Danke pkracer,diese Anforderungen erfüllt meine Vespa mit dem 130ccm Motor nicht. Also müsste ich Blinker montieren oder einen Motor mit 124ccm einbauen (oder gilt die Regelung einschließlich 125ccm?).
Danke!!
azzurro123
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(oder gilt die Regelung einschließlich 125ccm?).
Alles was mehr als 125 ccm Hubraum
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OK, dann mal offiziell:
Zitat§ 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
1.an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,2.an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,3.an Anhängern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,4.an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,
an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,5.an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1.einachsigen Zugmaschinen,
2.einachsigen Arbeitsmaschinen,
3.offenen Krankenfahrstühlen,
4.Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5.folgenden Arten von Anhängern:
a)eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
b)angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
c)einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
d)Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
Definition Leichtkraftrad:
Zitat
Kraftrad (Krad) mit Hubraum von mehr als 50 ccm, aber nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw.Noch Fragen?
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blechbiene hier aus dem forum trägt dir auch einen 130er motor als 125er ein
evlt. bekommt er es auch hin den 130er ohne blinker einzutragen!?
schreib ihn doch mal an -
Hinsichtlich dieses Angebots von dem ebay Händler 0175bravo2010 von dem oben die Rede ist (vespa motor Et 3 Primavera original)
Ich würde dem guten Mann skeptisch gegenüber stehen, warum? Nun folgende Geschichte zu einer seiner anderen gerade laufenden Auktionen. Dort wird angeblich ein "originaler Vespa 50 N Serie von 1964" Motor verkauft. Aufgrund der Bilder sah das jedoch anders aus und fragte den Verkäufer woran er denn erkennt, dass es sich um einen Erstserienmotor handelt. Darauf bekam ich folgende 3(!) Antworten:
1.Mail
"Ich bin fast 20 Jahre Erfahrung Ich erkenne die Anzahl von serie nummer von motor"2.Mail
"zum Beispiel Motor Nummer *276884* V50 2 M ( die Zahl der Mitte (68) Minus-4 Total Bj 64"3.Mail
"nur v 50) von Et3 Primavera Minus 1( Beispel Motor nummer 0171653-minus- (1) Bj 70"Ist dieser Mann ein genialer Bruder von John Nash und kann aus Zahlenfolgen geheime Codes entschlüsseln,
ist der nur verrückt,
oder gibt es wirklich ein System das mir bisher verborgen geblieben ist?Also, mal im Ernst ich hab mehrere Erstserienmotoren zuhause liegen, bei keinem kann ich diese Theorie irgendwie verifizieren. Ich find den Typen einfach nur lustig. Ahnung hat der jedoch keine und ob der naiv oder ehrlich ist, das scheint mir arge Glücksache.
Schönen Tag allen
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Hallo allerseits,
Danke für die Aufklärung
der Blinkerfrage!!Das mit blechbiene hab ich noch nicht ganz verstanden. Der
arbeitet beim TÜV und kann dann auch mal was anders eintragen? Aber ist es dann nicht trotzdem illegal? Bin ich
zu penibel?azzurro123
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