Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und bräuchte eure Hilfe, bin sehr verwirrt aufgrund unterschiedlicher Meinungen zu dem Thema.
Also, ich habe eine Vespa PK50 S Baujahr 1985. Die hat 50ccm und ist eingetragen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 kmh. Ich würde jetzt gerne die bisherigen Drosseln entfernen und eine eletrische einbauen sowie den Auspuff wechseln, sodass sie danach 50 geht. Laut Gesetz ist es ja so, dass wenn die Erstzulassung vor 2002 war (was ja zutrifft) der Roller an und für sich bis zu 50 kmh gehen darf.
Jetzt meine Frage: Ist das wirklich so, oder muss ich sie auf die heutig gültigen 45 kmh drosseln? Ich habe da auch im Internet und in diesem Forum zu einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gelesen, die ich mir holen muss von Piaggio und dann zum TÜV... Wird dann meine ABE umgeschrieben oder wie ist das?
Hat jemand mit diesem Thema Erfahrung und könnte mir einen Tipp geben?
Grüße, Schinken