Hallo!
Habe jetzt das Forum durchsucht und gesehen das hier angeblich eine TÜV Kopie zur Eintragung des Polini Lefthand auf der PK50 rumgeistert.
Ich habe den Auspuff bereits verbaut und keine Leistungssteigerung festgestellt.
Jetzt würde ich gerne zum TÜV/Dekra und das ganze absegnen lassen.
Wäre super wenn jemand einen Hinweis geben würde wo sich dieses "Geisterdokument" befindet!
Suche TÜV Kopie zur Eintragung Polini Lefthand auf PK50
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Ich wüßte nicht das sowas möglich ist.
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das ist unter normalen vorraussetzungen nicht möglich
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Boah.. gerade letzte Woche habe ich das noch gefunden.. und nun verbummelt. Ich suche mal...
Tata! Hier ist es ja: polini lefthand eintragung auf ner pk 50 xl
beste grüße,
1987pk50xl -
gilt eigetlich immernoch das wenn irgendwo in Deutschland schonmal jemand das eingetragen hat der Tüv das auch eintragen muss?
Bzw. muss er wirklich oder kann er das immernoch verweigern? Wie ist da die Rechtslage? -
gilt eigetlich immernoch das wenn irgendwo in Deutschland schonmal jemand das eingetragen hat der Tüv das auch eintragen muss?
Bzw. muss er wirklich oder kann er das immernoch verweigern? Wie ist da die Rechtslage?ZitatEin Anspruch auf die Eintragung von technischen Änderungen jeglicher Art in Fahrzeugpapiere durch den TÜV oder eine andere dazu befugte Institution besteht grundsätzlich nicht - unter anderem, weil sich hierfür relevante Bestimmungen kurzfristig und unvorhersehbar ändern können.
Da TÜV-Prüfer auch nur Menschen sind kann ihnen auch mal passieren das sie etwas eintragen das nicht genehmigungsfähig ist. Z.B. keine Blinker über 125 ccm. Wenn deine Auffassung stimmen würde hätte ab diesem Zeitpunkt jeder einen Anspruch darauf das er die Blinker ausgetragen kriegt.
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gilt eigetlich immernoch das wenn irgendwo in Deutschland schonmal jemand das eingetragen hat der Tüv das auch eintragen muss?
Bzw. muss er wirklich oder kann er das immernoch verweigern? Wie ist da die Rechtslage?meines Wissens haben die Prüfer inzwischen die Richtlinie eben nicht auf Grund von bestehenden Eintragungen an anderen Fahrzeugen Eintragungen vorzunehmen.
Einen Anspruch hast darauf schon zweimal nicht.